Dienstag, 22. November 2005
Europäischer Vollstreckungstitel
Seit Oktober 2005 ist die EG-Verordnung in Kraft getreten, die gerichtlich unbestrittene Forderungen in einem Mitgliedsstaat anerkennt und die Zwangsvollstreckung ohne ein Zwischenverfahren zulässt.
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