Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür.
Wir möchten Ihnen und Ihren Familien ein frohes Fest und einen guten Start ins Jahr 2009 wünschen.
Auch dieses Jahr verzichten wir auf Weihnachtsgeschenke und haben uns stattdessen für eine Spende an die Sophie-Scholl-Schule entschieden. Nähere Informationen über die Schule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten Sie über www.sophie-scholl-schule-wetterau.de.
Angenehme und erholsame Feiertage wünscht Ihnen Ihr Skandic Team.
Übrigens: Das Büro ist von 24.12.2008 bis einschließlich 04.01.2009 nicht besetzt.
Donnerstag, 18. Dezember 2008
Freitag, 5. Dezember 2008
Gerichtsurteil gegen "Russisch Inkasso"
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat jetzt mit einer Unterlassungsklage gegen das sogenannte "ITM Inkasso-Team Moskau" "Moskau-Inkasso" Recht zugesprochen bekommen. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil (Aktenzeichen: 33 O 390/06)"ITM" untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut dem Gericht ist die Geschäftstätigkeit des Beklagten "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen". Das Urteil gegen "ITM" ist rechtskräftig.
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Der BDIU begrüßte das Urteil. Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter justizbehördlicher Aufsicht stehen. Sie suchen in jedem Fall einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern.
Quelle: dpa
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Der BDIU begrüßte das Urteil. Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter justizbehördlicher Aufsicht stehen. Sie suchen in jedem Fall einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern.
Quelle: dpa
Insolvenzverfahren
Der Bundesgerichtshof teilt mit, dass der Schuldner aufgrund der Subsidiarität der Stundung der Verfahrenskosten verpflichtet ist, seine Steuerklasse so zu wählen, dass sein pfändbares Einkommen nicht zum Nachteil der Gläubiger und der Staatskasse auf Null reduziert wird.
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