Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat jetzt mit einer Unterlassungsklage gegen das sogenannte "ITM Inkasso-Team Moskau" "Moskau-Inkasso" Recht zugesprochen bekommen. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil (Aktenzeichen: 33 O 390/06)"ITM" untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut dem Gericht ist die Geschäftstätigkeit des Beklagten "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen". Das Urteil gegen "ITM" ist rechtskräftig.
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Der BDIU begrüßte das Urteil. Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter justizbehördlicher Aufsicht stehen. Sie suchen in jedem Fall einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern.
Quelle: dpa
Freitag, 5. Dezember 2008
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