Freitag, 5. Dezember 2008

Insolvenzverfahren

Der Bundesgerichtshof teilt mit, dass der Schuldner aufgrund der Subsidiarität der Stundung der Verfahrenskosten verpflichtet ist, seine Steuerklasse so zu wählen, dass sein pfändbares Einkommen nicht zum Nachteil der Gläubiger und der Staatskasse auf Null reduziert wird.

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